(TRD/MID)- Der Führerschein kann bereits jetzt von Straftätern auch dann eingezogen werden, wenn die Tat nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Fehlverhalten im Straßenverkehr steht. Das geht aus einem Urteil am Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hervor (AZ: 3 L 168/16.NW). Vor dem Entzug der Fahrerlaubnis war ein männlicher Straftäter von der zuständigen Landkreis-Behörde aufgefordert worden, … Führerschein weg bei Straftat weiterlesen
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