• 25. April 2024 11:37

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Rückzahlung von staatlicher HilfeBei Freiberuflern hält die Politik die Versprechen nicht, die sie ankündigt Photo by Lukas Hartmann on Pexels.com / TRD Wirtschaft

(TRD/BNP) In Deutschland  gibt es bisher kein System der sozialen Sicherung für Selbständige und unständig Beschäftigte

Eine traurige Wahrheit wurde in der Krise deutlich: Es gibt in Deutschland kein durchdachtes System der sozialen Sicherung für Freie:

Es gibt keinen gesetzlich-gesellschaftlichen Druck auf Auftraggeber, sich sozial zu verhalten

Es gibt kaum durchsetzungsfähige Ansprüche gegenüber Auftraggebern

Es gibt keine allgemeine Arbeitslosenversicherung für Freie, wer keine hat, kann sie als Gründer auch nicht so einfach bekommen

Die Sozialhilfe für Selbständige und unständig Beschäftigte ist weitgehend unzumutbar, sie bestraft diejenigen, die Geld zurücklegen

Der frühere Bundesfinanzminister hat am 15. März 2020 in einer Talkshow vage Andeutungen gemacht, eventuell über Leistungen der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung (nur maximal bis zu 1.500 Euro im Monat) nachzudenken. Auch das ist für viele vollkommen unzureichend, denn Mieten und finanzielle Verpflichtungen (Unterhaltsverpflichtungen für studierende Kinder usw.) sind erheblich höher.

Der DJV hatte bereits im Mai eine bundesweite Umfrage durchgeführt, die einen historisch einmaligen Rückgang der Einkommen von Freien nachwies. Von durchschnittlich 2.480 Euro Gewinn im Monat sank der Durchschnittsgewinn auf nur noch 780 Euro. Dabei gab ein Drittel der Befragten an, überhaupt keine neuen Aufträge mehr zu erhalten, 50 Prozent gaben an, in jedem Fall weniger Aufträge zu erhalten.

Die aktuelle Umfrage in Nordrhein-Westfalen zeigt, dass seit Mai nur wenig besser geworden ist. Das Durchschnittseinkommen beträgt jetzt immer noch nur die Hälfte des Vorkriseneinkommens. Die Stimmung ist jetzt zudem noch einmal erheblich schlechter geworden: Die Hälfte der Befragten denkt mittlerweile daran, den Beruf aufgeben zu müssen. Staatliche Hilfsprogramme sowie die Corona-Grundsicherung gehen am Gros der Freien vorbei, zeigt die Umfrage ebenfalls.

Die Umfragen des DJV decken sich in ihren Ergebnissen mit den Feststellungen anderer Medienverbände. So hatte der Verband der Kommunikationsdesigner erst kürzlich in einer Umfrage unter seinen Mitgliedern festgestellt, dass die Reserven mittlerweile aufgebracht seien. Zahlreiche übrige Verbände der Kulturwirtschaft, aber auch anderer Wirtschaftsbereiche, in denen Selbständige tätig sind, zeigen auf dramatische Zustände in ihren Bereichen und zugleich die Ungeeignetheit der bisherigen staatlichen Programme.<djv.de News Kalender/h3>

Soforthilfen von bis zu 15.000 Euro
Aktuell  wurde am Sonntag, dem 22.03.2020 laut Tagesschau folgendes gemeldet:

Für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe soll es eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten geben – bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten.

Das Ziel sei ein Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann ein nicht ausgeschöpfter Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Eidesstattliche Erklärung nötig
Die Voraussetzung sollen dem Entwurf zufolge wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise sein. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass sollen eidesstattlich versichert werden müssen. Der Bund will dafür bis zu 50 Milliarden Euro bereitstellen. Er rechnet damit, dass bis zu drei Millionen Selbstständige und Kleinstunternehmen die Hilfen in Anspruch nehmen werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte in der tagesschau: „Wir lassen niemanden allein.“ Die Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen müssten nicht zurückgezahlt werden. Daneben stünden Kredite zur Verfügung. Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in traditionelle Nachrichtenquellen

https://www.wirtschaft.nrw/

https://www.bmwi.de/

Erweiterte Maßnahmen für Solo-Selbstständige und

Kleinstbetriebe („Härtefallfonds“)

Eckpunkte der Soforthilfe

Die Bundesregierung bereitet derzeit weitere Maßnahmen zur Unterstützung insbesondere von Solo-Selbstständigen und Kleinstbetrieben vor, denen das Kurzarbeitergeld nicht hilft und Liquiditätshilfen nicht in allen Fällen die richtige Unterstützung liefern können.

Bundesministerium Wirtschaft Redaktion

(TRD) Die Corona-Krise hat viele Freie mit existenzvernichtender Wirkung getroffen. Viele Freie haben für März bis Juni einen Umsatz „Null“ in Aussicht, während ihre Betriebskosten weiterlaufen.

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Freie Medienvertreter ohne Umsatz

Besonders hart getroffen wurden Foto- und TV-Film-Kollegen, aber auch bei Gerichtsreportern oder Reisejournalist/inn/en und anderen Freien gibt es kaum noch Umsatz. Das berichten Kollegen gegenüber dem DJV auf Landes- und Bundesebene in gleichem Maße. Es gibt derzeit wegen des allumfassenden Wirtschaftszusammenbruchs auch keine erkennbaren Alternativen, die statt der bisherigen Aufgabenfelder seriös empfohlen werden könnten.

Die Bundesregierung hat inzwischen in der Öffentlichkeit verlauten lassen, dass ein milliardenschweres Hilfsprogramm für Selbständige („Solidaritätsfonds“) aufgelegt werde, allerdings fehlt es dazu nach wie vor an Details zu dessen genauem Umfang und Ausgestaltung.

Einige Landesregierungen (Bayern, Berlin, Hamburg und andere) haben erste kleinere Hilfsprogramme aufgestellt oder angekündigt. Allerdings sollte man beim Kleingedruckten aufpassen.

Zum Beispiel gilt bei der Soforthilfe Bayern, dass eigenes „verfügbares liquides Privatvermögen“ nicht vorhanden sein darf. Wer dennoch den Antrag stellt, muss mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. In anderen Fällen versteckt sich hinter der angekündigten „Hilfe“ nichts anderes als ein Kreditangebot, für das zum Teil eben auch Kreditwürdigkeit eine Voraussetzung ist. Also genau das, was viele Freie gerade jetzt erst einmal nicht nachweisen können.

Es ist daher durchaus zu befürchten, dass auch die Bundesregierung hier in erster Linie Kredite anbieten wird, die mangels „Bonität“ am Ende doch nicht von den Betroffenen erhalten werden oder durch die Freie dann in die Schuldenfalle geraten werden. Corona und die wirschaftlichen Folgen

Das Bundeswirtschaftsministerium verweist lediglich auf Bürgschafts- und Kreditprogramme. Doch Bürgschaften und Kredite führen die Freien in die Verschuldungsfalle.

Wo bleiben Rettungspakete für Solo-Selbstständige und unständig Beschäftigte

Der DJV hatte der Bundesregierung bereits am 13. März sein Forderungspaket übermittelt: Ansprüche aus Zahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz sollten auch für Personen gelten, die mittelbar von Maßnahmen des Infektionsschutzes getroffen sind und unabhängig davon, ob diese Maßnahmen auf behördlichen Anordnungen beruhen. Alle Personen, deren Geschäftsbetrieb bzw. unständiger Beschäftigungseinsatz durch Absagen von Veranstaltungen, Sperrungen von Regionen oder andere infektionsschutzbedingte Maßnahmen betroffen sind, sollten in Analogie zum Infektionsschutzgesetz oder Änderungen dieses Gesetzes einen Anspruch auf Leistungen erhalten. Krankengeld sollte auch an Personen gezahlt werden, die aus präventiven Gründen die Arbeit nicht ausüben können, unabhängig davon, auf wessen Entscheidung die Präventionsmaßnahme beruht. Der Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung sollte endlich allen Selbständigen eröffnet werden. Auf Vorversicherungszeiten sollte verzichtet werden. Das System der freiwilligen Arbeitslosenversicherung sollte auch mehr als zweimalige Arbeitslosmeldungen ermöglichen.

Die Voraussetzungen für sozialrechtliche Ansprüche auf Zuschüsse zur selbständigen Tätigkeit („Aufstockungsleistungen“) auf Grundlage von Arbeitslosengeld II sollten für die voraussichtliche Dauer der Problematik, mindestens aber für zwei Jahre, erleichtert werden. Insbesondere sollte vorhandenes Vermögen, das den Umständen nach der Alters- oder Krisenvorsorge dient, nicht angerechnet werden.  Mit einer neuen, weitgehend bedingungslosen Sonderabschreibung in Höhe von 40 Prozent könnten Selbständige steuerlich deutlich entlastet werden. • Mit einer Steuerstundung bis zum Ende des Jahres 2020 könnten Selbständige von Vorauszahlungspflichten entlastet werden, deren Grundlage ohnehin für viele entfallen sein dürfte. • Selbständige sollten die Möglichkeit erhalten, kurzfristig Rückzahlungen auf bereits geleistete Steuervorauszahlungen zu erhalten.

Was tun? Der DJV bittet alle Freien, die Bundestagsabgeordneten in ihren Wahlkreisen auf die Forderungen des DJV djv.de/corona aufmerksam zu machen und von den Abgeordneten Engagement zu verlangen.

Freie sollten deutlich machen, dass es um alle Selbständigen, Freiberufler und unständig Beschäftigten geht und sie nicht nur „für sich“ schreiben! Ansprüche bei Quarantäne-Maßnahmen der Behörden Zahlungsansprüche haben Freie derzeit nur bei offiziellen Quarantäne-Maßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz. Es betrifft damit nur direkt von der Quarantäne Betroffene, nicht mittelbare Auswirkungen  Das Infektionsschutzgesetz gibt einen Anspruch auf sechs Wochen Zahlung von Honorarausfall, danach Zahlung auf Grundlage des Krankengelds. • Zusätzlich werden die Betriebskosten ersetzt. Anträge sind in den Bundesländern bei den dort beauftragten Behörden zu stellen.

Ansprüche gegenüber Auftraggebern

Der DJV fordert von den Auftraggebern in der Medienwirtschaft, soziale Verantwortung für ihre Freien zu zeigen und nicht kleinlich mit juristischen Argumenten Ansprüche abzuwehren bzw. langjährige Prozesse heraufzubeschwören. Der Gang vor die Gerichte ist ohnehin von vielen Freien im Prinzip oft nicht gewollt und sollte daher im Regelfall im Interesse beider Seiten vermieden werden. Wenn Auftraggeber sich aber unsozial verhalten und überhaupt keine Lösungen anbieten, ist nast natürlich langfristig mit rechtlichen Auseinandersetzungen zu rechnen. Wer Ansprüche gegenüber Auftraggebern juristisch gelten macht, muss leider damit rechnen, dass diese keine weiteren Aufträge mehr erteilen.

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