Studium und Bafög
(TRD/WID) Mit dem Start des Sommersemesters beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt, in dem sie zum ersten Mal mit den eigenen Finanzen haushalten müssen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Ratschläge, die den Geldbeutel im Uni-Alltag schonen.

Grundsätzlich gilt, dass Studierende je nach Einkommen zur Finanzierung ihres Studiums BAföG beantragen können. Es handelt sich bei der Förderung zwar um ein Darlehen, aber es muss nur zur Hälfte zurückgezahlt werden. Wer kein BAföG beziehen kann, hat die Möglichkeit, sich auf ein Stipendium zu bewerben. Die Angebote sind vielfältig und nicht nur für Ausnahmetalente mit Bestnoten gedacht.
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Kredite sind eine vergleichsweise teure Möglichkeit, das Studium zu finanzieren. Denn jeder Studienkredit muss mit Zinsen zurückgezahlt werden. Wer nach dem Studium nicht gleich einen gut bezahlten Job findet, riskiert sich zu überschulden. Deshalb sollten Kredite möglichst nur für kurzfristige finanzielle Engpässe genutzt werden. Zum Beispiel am Ende des Studiums, wenn kein BAföG mehr fließt.
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Während des ersten Studiums bis zum Alter von 25 Jahren besteht ein Anspruch auf Kindergeld. Den Anspruch auf Auszahlung haben grundsätzlich weiterhin die Eltern. Falls das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und die Eltern keinen Unterhalt zahlen, können sich volljährige Kinder das Kindergeld auch direkt auszahlen lassen.

In vielen Bereichen brauchen Studierende noch keine eigene Versicherung, da sie bis zum 25. Lebensjahr noch über die Eltern mitversichert sind. Dies gilt zum Beispiel für die Krankenversicherung und die private Haftpflichtversicherung. Findet der Studienaufenthalt im außereuropäischen Ausland statt, ist allerdings eine private Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt empfehlenswert, da dort die gesetzliche Krankenkasse nicht leistet.
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