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Wenn ein Ghostwriter einen Job annimmt

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Der Auftraggeber wird der Öffentlichkeit als Autor präsentiert, obwohl dessen Beteiligung am Text meistens (sehr) gering ist. Photo by Elina Krima on Pexels.com

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TRD/WID) Rein rechtlich ist „Ghostwriting“ eine legale Dienstleistung, die durch einen Werkvertrag zustande kommt. (Paragraph 631 BGB). Problematisch wird es hingegen an der Hochschule, wie die Experten einer Rechtsschutzversicherung  berichten. Muck Rack Journalisten Profil

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Der Gesetzgeber will Licht ins Darknet bringen

Lange suchen muss man nicht. Wer im Netz nach „akademischem Ghostwriting“ oder einfach nach „Hausarbeit schreiben lassen“ sucht, findet unzählige Anlaufstellen. Auf eine E-Mail-Anfrage an ein gutes Dutzend verschiedene Anbieter erhielt eine Autorin laut Deutschlandfunk noch am selben Tag die ersten Angebote. Die allererste Antwort kam von einer großen Agentur:

„Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in unsere Qualität. Für Ihr Projekt bieten wir Ihnen einen Festpreis in Höhe von 1.380,00 € an. Unser detailliertes Angebot im Anhang.“

Und es meldeten sich auch günstigere Anbieter.  Hier wirkt alles ein wenig unseriöser, aber mit 600 Euro bleibt der Anbieter der Günstigste auf dem Markt. Aber wie sieht es  dabei mit wissenschaftlicher Qualifikation aus? Hat der Anbieter überhaupt die entsprechenden Fachkenntnisse?

Der Auftraggeber wird der Öffentlichkeit als Autor präsentiert, obwohl dessen Beteiligung am Text meistens (sehr) gering ist. Der Dienstleister überträgt alle Nutzungsrechte auf seinen Kunden und verzichtet auf sämtliche urheberrechtlichen Ansprüche.

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Wenn Studenten sich aus Angst vor einer Haus- oder Abschlussarbeit drücken oder einfach nicht weiterkommen, gehen einige auf einen „Ghostwriter“ zu. Thema umschreiben, Angebot einholen, fertige Hausarbeit im Postfach. Billig ist das nicht: Durchschnittspreise von 50 Euro pro Seite oder mehr sind üblich.

Obwohl am Werkvertrag zwischen „Ghostwriter“ und Student laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt rechtlich nichts zu beanstanden ist (Az.: 11 U 51/08), könnte es für den Studenten nach der Abgabe der Arbeit eng werden.

Die Prüfungsordnungen der Hochschulen sehen explizit vor, dass Haus- und Abschlussarbeiten ohne fremde Mitwirkung angefertigt werden müssen. Sollte der Schwindel auffliegen, können Hochschulen den Studenten durchfallen lassen oder sogar exmatrikulieren.

Der Betrug kann sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In der Eidesstattlichen Erklärung zur Arbeit muss der Student bestätigen, dass er die Arbeit eigenständig und ohne Hilfe Dritter angefertigt hat. Sollte dem trotz unterschriebener Erklärung doch nicht so sein, macht er sich wegen falscher Versicherung an Eides statt (Paragraph 156 StGB) strafbar. Das kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren nach sich ziehen.

Texte zu schreiben und zu verkaufen ist nicht verboten

Wenn man den Text 1:1 einreicht und sich erwischen lässt, ist das Betrug.  „Von uns erfährt es aber keiner, bzw. wir wissen schlichtweg nicht, so ein Anbieter, ob der Auftraggeber den Text als Vorlage nutzt oder was er sonst mit dem Text macht“.

Es droht nur ein „nicht bestanden“

Was die Anbieter machen ist legal, aber der Studierende begehe Betrug? Meine Nachfrage beim Fachanwalt für Prüfungsrecht bringt das gleiche Ergebnis. Eine wissenschaftliche Arbeit zu schreiben und an jemanden zu verkaufen, ist nicht verboten. Erst der Studierende, der die Arbeit einreicht und als seine eigene ausgibt, begeht einen Täuschungsversuch. Doch so richtig geahndet wird auch das nicht, sagt der Anwalt. Denn im Gegensatz zum Plagiat, also zum simplen Abschreiben aus bereits veröffentlichten Artikeln oder Arbeiten, fällt in der Regel keinem auf, ob die Arbeit Studentin X oder Ghostwriter Y geschrieben hat. Und fällt es doch auf, droht laut Anwalt normalerweise nur ein „nicht bestanden“.

Doch was treibt Menschen dazu, ihre Hausarbeiten von jemand anderem schreiben zu lassen? Angst vor Enttäuschung, zu wenig Zeit, zu viel Stress,  alles nachvollziehbar, aber dafür so viel Geld in die Hand nehmen? Die Psychologin Veronika Bamann sagt, sie glaube nicht daran, dass Studierende diesen Schritt aus Zeitmangel oder gar aus Faulheit gehen:

„Ich glaube nicht an das Konzept Faulheit. Viele Leute kommen in meine Praxis und sagen, ich bin faul, aber in den allermeisten Fällen ist es dann doch so, dass eher Versagensängste eine Rolle spielen und man lieber das Klo putze oder irgendwelche anderen Tätigkeiten mache, weil man der festen Überzeugung ist, dass dabei nichts Gutes rauskommt und diese Enttäuschung will man sich natürlich ersparen.“

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