Warum Abo-Verträge nicht zwangsläufig für die Familie im eigentlichen Sinne gedacht sind.
(TRD/CID) Egal ob Musik, Sport, Serien oder Filme – Streaming gehört dank des breit gefächerten Angebots zum Alltag vieler Nutzer. So umfangreich die Inhalte sind, so umfangreich ist mittlerweile auch die Zahl an Streaming-Diensten.
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Account-Sharing bei Fußball und Sport verboten
„Um alles abzudecken, brauchen Interessierte längst mehr als nur ein Streaming-Abonnement. Da das aber schnell teuer werden kann, liegt es nahe, sich ein kostenpflichtiges Abo mit Freunden oder Familienmitgliedern zu teilen. Die Frage ist, Gestatten das Anbieter wie Netflix, Amazon oder Spotify eigentlich?“, sagt Christian Bekker vom Onlineportal teltarif.de.
Drittanbietersperre soll Smartphone-Nutzer vor Abo-Fallen schützen
Viele Dienste bieten in ihrem Portfolio sogenannte Familien-Abos beziehungsweise Abos für mehrere Nutzer an, wodurch eine parallele Nutzung auf mehreren Geräten gleichzeitig möglich wird. Zwar zahlen Kunden dafür in der Regel monatlich einen höheren Preis, aber rein rechnerisch bedeutet dies ab zwei Personen oft schon eine Ersparnis. Ein Aspekt dabei: Auch ältere Zielgruppen nutzen digitale Medien mittlerweile deutlich stärker. So übertraf laut agof der Anteil der über 70-jährigen, die sich im Internet tummelten, erstmals die 50-Prozent-Marke. Allein im Vergleich mit dem Vorjahr war das ein Plus von 10,4 Prozent. Auch bei den 16- bis 19-jährigen gab es Zuwächse auf extrem hohem Niveau – von 98,8 Prozent im Jahr 2018 auf jetzt 99,3 Prozent.„Insgesamt waren 59,50 Millionen Menschen im Jahr 2019 im Netz, also 86,4 Prozent der deutschen Wohnbevölkerung ab 16 Jahren“, so der Report. Das Medium Online konnte im Vergleich zum Vorjahr seine Verbreitung also um 850.000 Unique User erhöhen. Die Rückschau steht unter http://www.agof.de/studien/digital-report/ als kostenloser Download zur Verfügung. Bei der Internet-Nutzung haben Frauen mittlerweile fast mit den Männern gleichgezogen.
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Viele Dienste bieten in ihrem Portfolio sogenannte Familien-Abos beziehungsweise Abos für mehrere Nutzer an, wodurch eine parallele Nutzung auf mehreren Geräten gleichzeitig möglich wird. Zwar zahlen Kunden dafür in der Regel monatlich einen höheren Preis, aber rein rechnerisch bedeutet dies ab zwei Personen oft schon eine Ersparnis.
Das Familien-Abo ist nicht zwangsläufig für die Familie im eigentlichen Sinne gedacht
Dabei kann jeder Anwender sein eigenes Profil erstellen, eigene Listen pflegen und vom Streaming-Anbieter Film-, Serien oder Musik-Vorschläge auf Basis der eigenen Vorlieben erhalten. Bekker erklärt, wer laut AGB der Streaming-Anbieter zur ‚Familie‘ gehört: „Für die meisten Anbieter gilt, Familie ist, wer zusammen wohnt. Das Familien-Abo ist nicht zwangsläufig für die Familie im eigentlichen Sinne gedacht – also Geschwister, Eltern, Großeltern. Es sei denn sie haben dieselbe Post-Anschrift. Denn in den Nutzungsbedingungen von etwa Netflix und Sky steht, alle Nutzer eines Streaming-Accounts müssen im selben Haushalt leben.“
Für Sport wird der Anbieter DAZN interessanter. Auch hier ist Account-Sharing verboten. Es ist zwar gestattet, Sportübertragungen auf zwei Geräten gleichzeitig zu schauen, dies ist jedoch lediglich dem Inhaber der Login-Daten erlaubt. Dieser stimmt mit Abschluss des Abos zu, seine Zugangsdaten mit niemandem zu teilen.
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