Geschäftsmann im Büro blickt auf Uhr
Anstatt Überstunden zu vergüten, ziehen es Arbeitgeber oftmals vor, die Überstunden ihrer Angestellten durch einen sogenannten "Freizeitausgleich" abzubauen.

Arbeitsrecht und Überstunden

(TRD/WID) Laut Statistik machten Arbeitnehmer in Deutschland 2021 rund 818 Millionen bezahlte und knapp 900 Millionen unbezahlte Überstunden. Anlässlich des Tages der Arbeit am 1. Mai geben die Experten eines Rechtsschutzversicherers einen Überblick darüber, wie viele Überstunden in Deutschland erlaubt sind und welchen Ausgleich der Arbeitgeber dafür gewähren muss.

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Arbeitet ein Arbeitnehmer länger, als in seinem Vertrag vereinbart oder im Tarifvertrag festgelegt ist, dann macht er Überstunden. Sieht der Arbeitsvertrag beispielsweise eine 30-Stunden-Woche vor, fallen ab der 31. Stunde Überstunden an. Die Zahl der zulässigen Überstunden ist laut Experten gesetzlich nicht explizit geregelt. In der Schwangerschaft und für stillende Frauen, die nach der Geburt des Kindes schnell wieder arbeiten, sind Überstunden jedenfalls laut Mutterschutzgesetz grundsätzlich verboten.

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Überstunden können nur dann einseitig eingefordert werden, wenn eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag enthalten ist. Ein Ausnahmefall sind Notsituationen jeglicher Art. Diese können etwa bei einem Wasserrohrbruch, einem Brand oder einer Naturkatastrophe eintreten. Quelle: Adobe / TRD Arbeit und Soziales

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Eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung zur Vergütung von Überstunden gibt es nach Auskunft der Experten nicht. Darüber entscheiden der jeweilige Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung, die ein Arbeitnehmer unterschrieben hat. Je nachdem, welche Regelungen dort enthalten sind, kann für geleistete Überstunden ein Zuschlag gezahlt werden oder es gibt für jede Überstunde den regulären Stundenlohn.

Anstatt Überstunden zu vergüten, ziehen es Arbeitgeber oftmals vor, die Überstunden ihrer Angestellten durch einen sogenannten „Freizeitausgleich“ abzubauen. Die Experten weisen jedoch darauf hin, dass ein Freizeitausgleich vertraglich festgehalten sein muss, damit er rechtsgültig ist. Dürfen Überstunden durch Freizeitausgleich abgebaut werden, liegt in der Hand des Arbeitgebers, den Zeitpunkt festzulegen. Im Normalfall sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich jedoch gemeinsam auf einen geeigneten Zeitpunkt für den Überstundenabbau einigen.

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Vertragsklauseln, die darauf abzielen, alle Überstunden von Mitarbeitern pauschal mit ihrem monatlichen Festgehalt abzugelten, sind in Deutschland unzulässig. Aus dem Arbeitsvertrag muss konkret hervorgehen, in welchem Umfang Überstunden mit dem Monatsgehalt abgegolten werden. Formulierungen wie z. B. „Überstunden im Umfang von bis zu zehn Prozent der vereinbarten Wochenarbeitszeit“ oder „bis zu drei Überstunden pro Woche“ sind dabei zulässig.

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Überstunden verjähren in der Regel nach drei Jahren, jeweils zum 31. Dezember des dritten Jahres. Es gibt allerdings keine gesetzliche Regelung darüber, bis wann Überstunden abgebaut oder bezahlt werden müssen. Allerdings kann ein Arbeits- oder Tarifvertrag Klauseln enthalten, die den Anspruchszeitraum auf bis zu drei Monate verkürzen.

Da es sich bei bezahlten Überstunden qua Gesetz um regulären Lohn handelt, werden diese auch ganz normal versteuert. Nicht zuletzt deshalb kann es sich für Arbeitnehmer durchaus lohnen, Überstunden durch einen Freizeitausgleich abzubauen.

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Amazon: Interner Messenger soll Wörter „Gewerkschaft“ und „Toilette“ blockieren

Bei Amazon wird ein Messenger für die firmeninterne Kommunikation entwickelt. Einem Medienbericht zufolge soll der einen weitreichenden Wortfilter enthalten. https://www.heise.de/news/Amazon-Interner-Messenger-soll-Worte-Gewerkschaft-und-Toilette-blockieren-6662828.html

Das US-Magazin listet als zu blockierende Begriffe unter anderem noch „Ich hasse“, „entlassen“, „Ist mir egal“, „dumm“, „Gefängnis“, „Ungerechtigkeit“, „existenzsichernder Lohn“, „Sklave“, „Plantage“, „Freiheit“, „unfair“, „besorgt“, „Müll“ und „unhöflich“ auf. Als Gesprächsthema bleibt dann wohl nur noch das Wetter.

https://de.wikipedia.org/wiki/Neusprech#Orwells_Newspeak-Neologismen_im_Roman_1984


Quelle: tagesschau.de