• 25. April 2024 11:47

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Auch wenn die Beliebtheit der surrenden Maschinen stetig wächst, fehlen einheitliche Standards, bemängelt der TÜV Rheinland laut der Nachrichtenagentur Global Press. Aufstiegsgenehmigungen für gewerbliche Copterflüge erteilen die jeweiligen Landesluftfahrtbehörden. Quellenangabe Titel :TÜV Rheinland/TRD Pressedienst

(TRD/CiD) Je nach Bundesland verlangen einige Ämter Nachweise über die Flugpraxis. Anderen genügt es, wenn der Pilot in einem anderen Bundesland bereits eine Erlaubnis erhalten hat. Ausgestellt werden allgemeine oder Einzel-Aufstiegsgenehmigungen, die zeitlich und auf eine bestimmte Tätigkeit begrenzt sind. Das richtet sich unter anderem nach dem Gewicht der Drohne. Für die gewerbliche Nutzung muss unter anderem die Zustimmung des Grundstückeigentümers oder – bei öffentlichen Flächen oder Gebäuden – die der Stadt eingeholt werden, informiert die Prüfstelle. „Drohnenhersteller bieten Schulungen an, die circa einen halben Tag dauern und den Fokus eher auf das Produkt richten. Besonders für den gewerblichen Bereich reichen sie daher nicht aus. Dort ist ein abgestimmtes Ausbildungsverfahren nötig“, so

Martin Sperber, Luftfahrt-Experte bei TÜV Rheinland.
Dazu arbeitet der TÜV Rheinland jetzt mit Partnern und Behörden daran, die richtigen Anforderungen an die Piloten samt passendem Ausbildungskonzept zu erarbeiten. Der Schulungsvorgang soll eine Woche dauern und behandelt Luft- und Flugrecht, Flugmechanik und Gerätebedienung, Persönlichkeitsrecht und Datenschutz sowie Meteorologie und Funktechnik. Wer dann die abschließende Prüfung besteht, darf sich fortan stolz als TÜV-zertifizierter Drohnen-Pilot ausweisen.

Versicherungsschutz

Ob Hobby oder gewerbliche Nutzung: In beiden Fällen sollte der Pilot gegen Schäden ziviler Drohnenflüge über eine Haftpflichtversicherung nachdenken. In einigen Fällen ist sie sogar vorgeschrieben.

Noch nie kamen so viele zivile Drohnen auf den Markt wie in den letzten beiden Jahren. Dabei reichen die Preise von 20.000 Euro für professionelle Fluggeräte wie dem HD6-1000 des Herstellers Exabotix bis hin zu erschwinglichen Drohnen für den Hobbyflieger für unter 100 Euro. Für Spaß sorgt nicht nur der Drohnenflug selbst, sondern die auf den Koptern montierten Kameras und Cams, die Luftaufnahmen ermöglichen. Bilder und Filme landen dann nicht selten auf sozialen Netzwerken wie Facebook oder Youtube. Was viele Piloten allerdings nicht bedenken und manche Hersteller schlicht verharmlosen: So ein Drohnenflug kann für mächtig Ärger sorgen und zudem ein sehr teures Vergnügen werden. Dann nämlich, wenn durch eine Bruchlandung Schäden entstehen oder gar Menschen verletzt werden.

Bei Hobbyfliegern springen nämlich die privaten Haftpflichtversicherungen in der Regel nicht ein, schreibt das Magazin Mobil Business. Zwar würden die Versicherungen damit werben, dass Modellflugzeuge mitversichert seien, dies gelte aber meist nur für Modelle ohne eigenen Motor. Um eine eigene Kopter-Versicherung gegen Abstürze kommt der Pilot nicht herum.

Die Suche nach einer Versicherung, die Sach-und Personenschäden im Falle eines Absturzes übernimmt, gestaltet sich allerdings schwierig. Es gäbe bislang kaum Versicherungen, die sich mit seriös kalkulierten Tarifen auf das Feld der Kopter-Versicherungen wagten, zitiert Mobil Business Alexander Matjevic von der Novadis Versicherungsmakler OHG. Diese Versicherung hat sich seit 2012 auf den Kopter-Markt und entsprechende Versicherungsprodukte spezialisiert.

Problematisch ist Matjevic außerdem die Abgrenzung, wo der private Drohenflug endet und eine gewerbliche Nutzung beginnt. Letztere setzt nämlich eine behördliche Aufstiegserlaubnis voraus. Diese wird von den Luftfahrtbehörden der Länder erteilt und ganz unterschiedlich gehandhabt. Werden beispielsweise Bilder oder Videos des Drohnenflugs in soziale Netzwerke wie Youtube gestellt, sehen das viele Behörden bereits als gewerbliche Nutzung an. Dann müssen die Piloten in jedem Fall eine Flugerlaubnis einholen, die es wiederum ohne eine gewerbliche Kopter-Haftpflichtversicherung nicht geben würde.

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