• 24. April 2024 23:58

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Pokémon Go schlägt hohe Wellen bei Bewunderern und Kritikern. Titelbild © Mobil in Deutschland/TRD digital und technik

Über Bing direkt in die Abo-Falle

(TRD/CID) Die Routenplanung über Google Maps ist kostenlos. Doch wer in der Suchmaschine Bing nach einem Routenplaner sucht und das erste Ergebnis „Google Maps Routenplaner/maps-routenplaner-24.com“ anklickt ist ganz schnell 500 Euro los. Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt in diesem Zusammenhang vor Abzockern, die leichtfertige Internetnutzer in die Abo-Falle locken wollen. Wer in der Suchmaschine Bing nach einem Routenplaner sucht und das erste Ergebnis „Google Maps Routenplaner/maps-routenplaner-24.com“ anklickt ist ganz schnell 500 Euro los. Denn noch über den eigentlichen Suchergebnissen ist eine Werbeanzeige geschaltet, die auf die Seite maps-routenplaner-24.com verlinkt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) warnt in diesem Zusammenhang vor Abzockern, die leichtfertige Internetnutzer in die Abo-Falle locken wollen. Die Anzeige erhält zusätzlich Seriosität dadurch, dass sie mit dem Namen des bekannten Online-Tools von Google hausieren geht.Auf der betrügerischen Website müssen die Nutzer sich registrieren und einloggen, um eine Route planen zu lassen. Wer das aber tut, dem wird ein kostenpflichtiger Vertrag über 500 Euro für zwei Jahre untergeschoben. Das aber ist nach Einschätzung der VZB nicht rechtens: „Die gesetzliche Regelung für Einkäufe im Internet ist eindeutig: Für den Kunden muss unmissverständlich erkennbar sein, dass er mit seinem Klick zahlungspflichtig bestellt“, sagt Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB. Das geht zum Beispiel mit einem „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“-Button. „Es reicht nicht, die Kosten im Kleingedruckten zu verstecken, wie es diese Routenplaner machen.“

So bringt Google Maps einen sicher ans Ziel

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Wer in die Routenplaner-Abofalle getappt ist, sollte sich von Rechnungen und Mahnungen nicht einschüchtern lassen. „Verbraucher sollten den geforderten Betrag keinesfalls zahlen und im Zweifelsfall die Beratung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen“, betont Scherer.

Videospielsport verbindet

Der FC Bayern München hat einen neuen Partner: das Videospielstudio EA Sports, das auch für das FIFA-Spielefranchise verantwortlich ist. Dadurch steht der Deutsche Fußball-Meister im neuesten Teil des Fußballspiels FIFA 17 noch stärker im Rampenlicht.

„Unser Ziel ist es ein möglichst eindringliches und authentisches Spielerlebnis für die Spieler zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund ist uns eine Partnerschaft mit einem der wichtigsten und größten Clubs der Welt immens wichtig“, sagt Jamie McKinlay, Vizepräsident des Marketings bei EA Sports. In der Praxis heißt das für die Spieler: Aktualisierte Headscans der Mannschaft und eine detaillierte Digitalisierung des Heimstadions der Bayern, der Allianz Arena. Der neue Titel wird unter EAs inzwischen bewährter „Frostbite“-Engine laufen, die beeindruckende Grafikdetails flüssig darstellt. Erstmals wird auch ein Story-Modus eingeführt.

Vorsicht Abo-Falle bei Webseiten!

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Lerncomputer im Brillenformat

Kann es sein, dass Schüler bald schon zum Lernen an einen Computer angeschlossen werden? Ganz so weit geht die Technik dann doch noch nicht, aber zumindest eine Datenbrille tragen die Schüler eines Testprojekts bereits jetzt auf dem Kopf.

Die Virtual Reality Brillen sollen den Schülern im Rahmen der Initiative „Bildung Neu Denken“ Lernstoff naturwissenschaftlicher Fächer wie Chemie, Physik und Biologie näherbringen. Um an Konzepten zu arbeiten, die genau das möglichst anschaulich umsetzen, haben die Partner Samsung Electronics GmbH und der Cornelsen Verlag den ersten VR-Eduthon organisiert.Das Siegerteam der Veranstaltung hat für den Biologieunterricht eine Reise in den menschlichen Körper entworfen, bei der die Schüler biochemische Prozesse verstehen lernen. Etwa wie Kohlehydrate mit Hilfe von Enzymen in ihre Grundbausteine zerlegt werden und so Energie freisetzen. „Ich bin unglaublich beeindruckt von der Fülle der Ideen, die auf diesem ersten VR-Eduthon entstanden sind. Wenn man die richtigen Leute zusammenbringt, entstehen phantastische Dinge, die auch für die Praxis taugen“, sagte Steffen Ganders, Director Corporate Affairs der Samsung Electronics GmbH.

In Kooperation mit dem Ersten Deutschen Fachverband für Virtual Reality soll aus dem Konzept jetzt eine praktische Anwendung werden, die bereits im Herbst 2016 zum Feldtest an die teilnehmenden Schulen kommen soll. „Es gab keine abgehobenen Lösungen, weil Lehrer mitarbeiteten, die den Schulbezug im Auge hatten, VR-Experten, die die Möglichkeiten der Technik zeigten, und E-Didaktiker, die zu beiden Verbindungen herstellen“, lobt Susanne Rupp, Leiterin der E-Didaktik bei Cornelsen, die Arbeit. Der Lernstoff orientiert sich am Material der Klassenstufen 7 bis 9. Am Ende soll das Projekt einen Prototypen des virtuellen Lernkonzepts hervorbringen, der auf andere Fächer oder Lerninhalte übertragbar ist.

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Die Xbox One S –  Foto: © Microsoft / TRD digital und technik

Die polarisierenden Pokémon

Nur kurze Zeit nach der deutschen Veröffentlichung des weltweiten Hits Pokémon Go drohen Verbraucherschützer mit einer Klage gegen die Entwickler. Das Smartphone-Spiel, bei dem die Spieler durch die Straßen und Parks ihrer Städte streifen, um Pokémon auf ihrem Display einzufangen, hat weltweit für viel Aufsehen gesorgt. Zuerst müssen die angehenden „Trainer“ aber den Nutzungsbedingungen zustimmen. Und die haben es ganz schön in sich, so die Verbraucherschützer des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).Gegen insgesamt 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen will der Verband eine Unterlassungserklärung erwirken. „Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten. Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf“, meint Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. Die App anonym zu nutzen, sei schlichtweg unmöglich, so die Verbraucherschützer.Den Zugriff auf die Nutzerdaten, kombiniert mit den Standortdaten bewerten die Experten schon als kritisch. Für die Anwendung soll kalifornisches Recht gelten. Für In-App-Käufe gibt es keine Rückerstattung und personenbezogene Daten sollen auch an private Dritte weitergegeben werden dürfen, mahnen die Experten. Der vzbv hat daher das Unternehmen Niantic offiziell abgemahnt und aufgefordert, für insgesamt 15 Vertragsbestimmungen bis zum 9. August 2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wenn der Antrag erfolgreich ist, dürfen die bemängelten Klauseln künftig nicht mehr verwendet werden. Wenn die Entwickler dem nicht Folge leisten, droht eine Klage. Bleibt nun abzuwarten, ob sich die Spielerschaft von diesen Datenschutz-Bedenken vom Sammeln und Kämpfen abbringen lässt.

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Wohin bei der Dokumentenentsorgung mit dem Datenmüll 

Immer mehr unerlaubte Werbeanrufe werden registriert


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