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Dienstreisen: Abstand und Abwechslung vom Alltag

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Unfälle und Risiken auf Dienstfahrten

(TRD/MID) Dienstreisen können eine willkommene Abwechslung zum Arbeitsalltag sein. Sie können aber auch anstrengend sein, vor allem in der dunklen Jahreszeit. Und dann können sie bei widrigen Wetterbedingungen und einem erhöhten Unfallrisiko zusätzlich auch noch gefährlich werden. Wie Arbeitnehmer in solchen Fällen versichert sind, erklären die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).

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Abstand vom Alltag: Mit der richtigen Arbeitsweise und einem Mindestabstand von 30 Zentimetern zur Oberfläche kann bei der Reifenpflege problemlos der Hochdruckreiniger genutzt werden. © Dekra/TRDmobil

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer sind bei Tätigkeiten, die sie im Auftrag ihres Arbeitgebers durchführen sowie auf den damit verbundenen direkten Wegen gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz greift auch auf offiziell genehmigten Dienstreisen. Ob man mit der Bahn oder mit dem Auto fährt, spielt dabei keine Rolle.

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Die gesetzliche Versicherung greift hier übrigens auch bei Tätigkeiten, die unmittelbar mit der Geschäftsreise zusammenhängen, wie etwa das Tanken. Die Versicherungsprofis geben jedoch zu bedenken: „Wer zum Beispiel auf dem Rückweg einen Schlenker zu Familie oder Freunden fährt, hat dabei keinen gesetzlichen Schutz, sondern benötigt eine private Unfallversicherung.“

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Auch ein Unfall bei persönlichen oder eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten zählt nicht als Arbeitsunfall. Darunter fallen beispielsweise auch Stürze im Hotelzimmer, ein Nickerchen zwischendurch oder gar der Toilettengang zwischen Meetings. Der Rat der Experten: „Eine private Unfallversicherung gehört ins Gepäck eines jeden Arbeitnehmers, denn sie schützt überall – egal, ob im Meeting, beim Essen oder nach Feierabend im Hotelzimmer.“


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