Die Europäische Union legt Obergrenze für Bargeldzahlungen fest
(TRD/BNP) Die EU hat eine Obergrenze für Bargeldzahlungen eingeführt. Ab sofort dürfen Zahlungen innerhalb der Mitgliedsstaaten nur bis zu einem Betrag von 10.000 Euro in bar erfolgen. Diese Regelung soll der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung dienen. Hier sind die wichtigsten Punkte: Höchstbetrag: Die Obergrenze beträgt 10.000 Euro. Ausnahmen: Immobilientransaktionen, Notare, Anwälte, Kunst- und … Die Europäische Union legt Obergrenze für Bargeldzahlungen fest weiterlesen
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