• 19. April 2024 8:16

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Kleine Mädchen am PcDie Kinder haben Spaß am Online-Schwimmkurs, wenn das örtliche Schwimmbad sanierungsbedürftig  ist oder geschlossen werden muss.  © Online-Schwimmschule Wellenbrecher/ TRD Wirtschaft und Soziales

(TRD/CID) Schwimmen ganz ohne Wasser. Was im ersten Moment nach einer Schnapsidee klingt, ist an einer Schule in Euskirchen Wirklichkeit. Denn dort startet jetzt der deutschlandweit erste Online-Kinder-Schwimmkurs, der ausschließlich via Internet und Social Media funktioniert.

Unser Ziel ist es, so vielen Kindern wie möglich sicher und kompetent das Schwimmen näher zu bringen – ohne lästige Wartelisten, eine lange Anfahrtswege oder chronische Terminschwierigkeiten“, erklärt Aqua-Pädagogin Simone Schridde das innovative Angebot.

Der Online-Schwimmkurs ist konzipiert für Eltern, die ihren mindestens fünfjährigen Kindern selbst das Schwimmen beibringen möchten. Nach aktuellen Erhebungen können über 60 Prozent der Zehnjährigen in Deutschland nicht oder nur ungenügend schwimmen. Darüber hinaus schließt deutschlandweit alle vier Tage ein Schwimmbad, sodass das Schwimmenlernen, vor allem in ländlichen Regionen, für Eltern und Kinder zunehmend zur Herausforderung wird.

Die fünf Lern-Module bestehen aus zahlreichen Videos direkt aus dem Schwimmbad, inklusive detaillierter Erklärungen und Zusatzinfos. Die Inhalte sind gut verständlich, direkt umsetzbar und zum Teil sogar Zuhause machbar, heißt es.

Unsere anfänglichen Atemtechnik-Übungen sind durchaus Salatschüssel- und Badewannen-kompatibel“, sagt Simone Schridde. Sämtliche Module und Videos sind so konzipiert, dass Lernende und Lehrende alles in ihrem eigenen individuellen Tempo umsetzen können. Der Onlinekurs, den es noch bis Ende 2019 zum Sonderpreis von 99 Euro gibt, wird per Mail, WhatsApp oder einer geschlossenen Facebook-Gruppe betreut und moderiert. Ins Schwimmbad gehen war gestern, heute reichen vielleicht schon ein paar Klicks zum „nassen“ Glück.


Hass-Kommentare lassen sich nicht verhindern

(TRD/CID) Hass-Kommentare und Beleidigungen sind in der digitalen Welt leider keine Seltenheit mehr. Oft schwirren diese gemeinen Botschafen zeitlos im Netz umher. Das soll sich jetzt ändern. Den der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied: Wer auf Facebook oder anderen Online-Portalen beleidigt wird, kann verlangen, dass gleiche oder ähnliche Formulierungen gesucht und gelöscht werden – auch weltweit.

Außerdem muss es Facebook mit Hilfe einer genauen Beschreibung möglich gemacht werden, die Kommentare schnell und unkompliziert zu finden. Das sei für den Einsatz einer automatisierten Technik wichtig, heißt es.

Hintergrund dafür ist, dass das europäische Recht die Haftung von Anbietern wie Facebook für beleidigende Inhalte beschränkt hat. Social-Media-Plattformen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, von sich aus ständig nach beleidigenden Kommentaren zu suchen. Sie müssen erst dann tätig werden, wenn sie von solchen Inhalten Kenntnis erlangen. Erst dann müssen sie die Beleidigung löschen. Das EuGH-Urteil beinhaltet auch, dass im Rahmen des internationalen Rechts Anbieter wie Facebook dazu verpflichtet werden können, beleidigende Kommentare weltweit zu löschen. Eines kann das Urteil allerdings nicht: Hass-Kommentare verhindern.

Keine Cookies ohne Zustimmung mehr
TRD/CID) Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat in einem Urteil entschieden: Eine Voreinstellung bei Cookies ist nicht zulässig. Vielmehr ist für das Setzen der Cookies die aktive Einwilligung des Internetnutzers (Opt-in) erforderlich. Bisher war die Verarbeitung von Cookies ohne aktive Zustimmung grundsätzlich erlaubt. Doch das Urteil bedeutet: Eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten auf dem Rechner ist nicht zulässig.

Was sind Cookies? Sie speichern verschiedene Informationen über den Webseiten-Besuch. Der Browser merkt sich beispielsweise die Login-Daten und fügt diese bei jedem Besuch der Internetseite automatisch ein.

Das Urteil bedeutet eine Mehrbelastung sowohl für Webseitenbetreiber als auch für die Nutzer. Denn wer weiterhin den Komfort von Cookies genießen möchte, muss dafür ausdrücklich eine Einwilligung erteilen.

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