Die Dämmpflicht für Gebäude weitet sich aus
(TRD/WID) – Galt seit 2002 die Dämmung der obersten Geschossdecken nicht nur für begehbare, aber zugängliche Decken, weitete sich die Dämmpflicht seit 2011 auf alle bisher ungedämmten Decken aus. Hier ist ein u-Wert von 0,24 W/(m2xK) einzuhalten. Bei Neubauten wird die Obergrenze des zulässigen Jahres-Primärenergieverbrauches im Vergleich zur alten Regelung um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. … Die Dämmpflicht für Gebäude weitet sich aus weiterlesen
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