(TRD/WID) Banken dürfen nicht länger einem Pauschalbeitrag von ihren Kunden einkassieren, wenn diese den Dispokredit ihres Kontos überschreiten. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter sind der Meinung, dass eine solche Klausel eine unangemessene Benachteiligung der Kunden darstellt. Als Beispiel führen Experten die zum Verhandlungszeitpunkt geltenden Pauschal-Gebühren von 6,90 Euro an, die bei der Deutschen Bank erhoben wurden, sobald ein Bankkunde seinen Dispo überzog. Zusätzlich war ein Zinssatz von 16,5 Prozent vorgesehen der griff, sobald die Summe die 6,90 Euro überstieg. Das Gericht befand die Pauschalsumme schließlich als unangemessen (AZ: XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15).
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