Der Hund ist der beste Freund des Menschen, und der Mensch ist ein wichtiger Bestandteil im Rudel des Vierbeiners. Wenn Herrchen und Frauchen zur Arbeit fahren, hüten die Hunde in der Regel das Zuhause. Es sei denn, die Kaltschnäuzer sind am Arbeitsplatz erwünscht.
(TRD/WID) Solange der Arbeitgeber sein „OK“ gibt, spricht prinzipiell nichts dagegen, den Hund auch mit ins Büro zu nehmen. Rechtlich betrachtet, haben Kollegen dagegen kein Widerspruchsrecht, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt Auskunft. Am besten wird ein solches Vorhaben aber mit allen Beteiligten abgesprochen. Besonders wenn Allergien oder Ängste vorgebracht werden, sollte der Halter Rücksicht walten lassen. Bei einem Unfall haftet der Besitzer des Hundes – unter Umständen aber auch der Chef, der das Tier genehmigt hat. Gleich zwei Aktionstage bieten sich als „Probetag“ für den vierbeinigen Kollegen an. Der Bürohundtag ist der Aktionstag „Kollege Hund“ des Deutschen Tierschutzbundes.
https://trd-pressedienst.com/windkraftanlagen-und-wie-energieversorger-beim-strompreis-tricksen/
https://trd-pressedienst.com/marktforschung-in-einer-zunehmend-globalisierten-automobil-produktion-liegen-viele-risiken/
https://trd-pressedienst.com/mieter-auf-vier-pfoten-das-sagt-der-gesetzgeber/
https://trd-pressedienst.com/warum-haustiere-nicht-rechtsfaehig-sind-und-leergutautomaten-vernetzt-werden-sollten/
Urteil: Es gibt kein falsches Finanzamt für die Abgabe von Steuererklärungen