• 19. April 2024 12:16

TRD Pressedienst

Dienstleister für Agentur, Industrie und Handel auf allen gängigen Plattformen

Group of doctors with face masks looking at camera, corona virus concept.Photo by Adobe Stock /TRD Media service

(TRD/WID) Wer von einer offiziell angeordneten Quarantäne betroffen ist, hat in finanzieller Hinsicht eine gewisse Sicherheit: Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht in diesem Fall eine Entschädigung für den entgehenden Arbeitslohn vor. Für Arbeitnehmer orientiert sich diese an der normalen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Praktisch soll das Geld laut Gesetz zunächst weiter vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Der kann es sich später von der zuständigen Behörde – in aller Regel vom Gesundheitsamt – wieder holen. Sollte die Quarantäne länger als sechs Wochen dauern, gibt es ab der siebten Woche eine Entschädigung in Höhe des gesetzlichen Krankengeldes.

Auch Selbstständige haben einen Anspruch auf Entschädigung. Für die Berechnung wird bei ihnen ein Zwölftel des Arbeitseinkommens zugrunde gelegt, also ein „rechnerisches Monatsgehalt“. Steht der Betrieb eines Selbstständigen wegen Quarantäne still, ersetzt die zuständige Behörde außerdem die weiterlaufenden Betriebsausgaben „in angemessenem Umfang“.

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbietet. In diesen Fällen haben die Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen: Die Betriebe, die von einer Schließung oder auch von einem massiven Rückgang des Umsatzes betroffen sind, können ihre Angestellten „in Kurzarbeit schicken“ und entsprechend weniger Lohn zahlen.

Die Differenz zum vollen Lohn, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat, übernimmt dann die Bundesagentur für Arbeit. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um einen klassischen Entschädigungsanspruch, sondern um ein eigenes politisches Instrument. Das Kurzarbeitergeld soll schon rückwirkend zum ersten März beantragt werden können.

(TRD/WID) Immer mehr Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter wegen der Corona-Krise ins Home Office. Bloß niemanden anstecken – so die Devise. Mit ein paar Tipps kommt jeder auch bei der Arbeit in den eigenen vier Wänden sicher über die Runden. Das sollte man wissen: Wird für einen beschränkten Zeitraum Home Office empfohlen oder angeordnet, handelt es sich aus Arbeitsschutzsicht um mobile Arbeit. Sie ist abzugrenzen von der klassischen Form des Home Office, der Telearbeit.

Telearbeit heißt: Der Arbeitgeber richtet im Privatbereich von Beschäftigten einen Arbeitsplatz mit der entsprechenden Ausstattung ein und regelt die Arbeit von zuhause arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung. Hierfür macht die Arbeitsstättenverordnung entsprechende Vorgaben.

Unter mobiler Arbeit sind Tätigkeiten zu verstehen, die außerhalb der Arbeitsstätte unter Nutzung von stationären oder tragbaren Computern oder anderen Endgeräten stattfinden und nicht zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten fest vereinbart sind.

Solche Tätigkeiten umfassen auch das kurzfristig angesetzte Arbeiten in der eigenen Wohnung. Bei der Möglichkeit, während der Corona-Krise für einen begrenzten Zeitraum im Home Office zu arbeiten, handelt es sich also nicht um Telearbeit im Sinn der Arbeitsstättenverordnung, sondern um mobile Arbeit.

Für mobile Arbeit gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes, spezielle Regelungen wie bei der Telearbeit gibt es jedoch nicht. In Ausnahmesituationen, wie jetzt im Rahmen der Corona-Krise, kann mobiles Arbeiten auch über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden.

TRD Aktuell: Eine Impfpflicht durch die Hintertür lehnen wir ab“, sagt IG Metall-Bezirksleiter Johann Horn.
Die IG Metall Bayern fordert Unternehmen, Arbeitgeberverband und Behörden auf, das Datenschutzrecht von Beschäftigen über ihren Impfstatus zu respektieren, das teilte die Gewerkschaft in einer Pressemitteilung mit.

https://trd-pressedienst.com/corona-regeln-erinnern-an-klassischen-monty-pythons-sketch/

(DIW): Die letzten Wirtschaftsprognosen lagen fast immer völlig daneben

Drosten sieht Anzeichen für baldiges Corona-Ende

Graue Zellen stehen ständig unter Strom

Neues Warnsystem soll Sirenen, Apps und Rundfunk ergänzen

Beim Marken-Monitor steigt Mitsubishi aufs Siegertreppchen

Überwachung im Home-Office durch den Chef, geht das?

Das Steuersystem steht vor neuen Herausforderungen

Umschulden im Bargeld-Land Deutschland

Tipps für Allergiker und zur Migränebehandlung


https://trd-pressedienst.com/bedarfsgerechte-leasingkonzepte-erobern-die-automobile-oberklasse/

Arbeitnehmer verhandeln oft nur ungern über eine Gehaltserhöhung

Machbarkeitsstudie: Cannabis-Verkauf an Volljährige gescheitert

Klage gegen langsam arbeitendes Jobcenter erfolgreich


https://trd-pressedienst.com/auch-im-altbau-nachhaltig-heizen/

Die Corona-Krise und die wirtschaftlichen Nachwirkungen

Quelle: Youtube

Von TRD Pressedienst

Presseservice und Dienstleistungen für Agentur, Industrie und Handel

Kommentare sind geschlossen.

Entdecke mehr von TRD Pressedienst

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von TRD Pressedienst

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen