• 25. April 2024 11:53

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Cannabis hat seinen Weg in die Patientenversorgung gefunden.Cannabis hat in Deutschland seinen Weg in die Patientenversorgung gefunden. © futurefilmworks / Pixabay.com / CC0 trd medizin und gesundheit

(TRD/MP/OTS) Cannabisblüten haben sich als medizinisches Schmerzmittel mittlerweile in deutschen Apotheken etabliert. So wurden seit den entsprechenden Gesetzesänderungen zur Abgabe im März 2017 rund 500 Mal Rezepturarzneimittel durch Apotheken abgegeben.  „Das Cannabis-Gesetz zeigt im Versorgungsalltag Wirkung“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI) und Präsident der Bundesapothekerkammer. Laut der DAPI-Auswertung verordneten Ärzte im März auf 488 Rezeptformularen insgesamt 564 Cannabis-haltige Zubereitungen oder Cannabis-Blüten. „Cannabis ist kein Allheilmittel“, stellt Kiefer klar.

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„Eine medizinische Anwendung ist nur nach entsprechender Verordnung durch den Arzt sinnvoll, und dazu gehört auch die Festlegung der Dosierung.“ Im gesamten Monat März 2017 wurden zusätzlich zu den Rezepturarzneimitteln mit Cannabisblüten (die bei der vorliegenden Erhebung berücksichtigt wurden) rund 3.100 Fertigarzneimittel mit natürlichen oder synthetischen Cannabinoiden abgegeben.

Mit der neuen Cannabisagentur sieht der Deutsche Hanfverband eine Chance für eine deutsche Cannabis-Industrie. Allerdings erschwerten die Ausschreibungsvorgaben für den Anbau den Zugang zur „Zukunftsbranche“. DHV-Geschäftsführer Georg Wurth sagte der „Heilbronner Stimme“: „Beim Anbau werden deutsche Unternehmer gezwungen, Kooperationen mit internationalen Unternehmen einzugehen, weil Erfahrung mit dem Anbau von medizinischen Hanfblüten vorausgesetzt wird, die deutsche Unternehmer und Startups natürlich nicht haben.“

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Ein noch größeres Problem sieht Wurth im Preissprung für medizinische Hanfblüten. Der Preis pro Gramm habe sich seit der Gesetzesänderung nahezu verdoppelt. Wörtlich sagte Wurth: „Das größte unvorhersehbare Problem für Patienten und Krankenkassen ist ein erheblicher Preisanstieg für Hanfblüten in den Apotheken.“ Der Preisanstieg resultiere aus einer Definition im neuen Gesetz. „Es geht darum, dass die Hanfblüten jetzt als Arzneistoff und nicht als Fertigarzneimittel definiert sind. Deshalb können die Apotheker die Dosen nicht einfach wie geliefert weitergeben, sondern müssen sie öffnen, den Inhalt prüfen und umpacken. Je nach Angaben auf dem Rezept müssen sie die Blüten sogar mahlen und portionieren. Dafür sind feste Preise/Aufschläge vorgesehen, so dass die Apotheker auch nicht mehr wie vor der Gesetzesänderung Spielraum beim Preis haben“, erklärte Wurth. „Konkret lag der geringste Preis, den ich vor der Änderung gehört hatte, bei 12,50 Euro pro Gramm. Jetzt geht nichts mehr unter 21 Euro pro Gramm.“

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Das neue Cannabis-Gesetz gilt seit März 2017. Damit können Patienten Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Die Kosten hierfür sollen die Krankenkassen übernehmen. Vor der Neuregelung brauchten Patienten eine Ausnahmegenehmigung, über zuletzt 1.061 Menschen verfügten. 2016 wurden zu medizinischen Zwecken 170 Kilogramm Cannabis eingeführt. Das war deutlich mehr als 2015 (92,8 Kilogramm).

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Seit 2019 sollen Unternehmen auch in Deutschland Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen. Das Ausschreibungsverfahren für den Anbau bei der neu eingerichteten Cannabisagentur ist angelaufen. 2021 und 2022 sollen im staatlichen Auftrag je 2000 Kilogramm Cannabis in Deutschland geerntet werden. Danach sollen die Mengen jährlich steigen.

Der Deutsche Hanfverband ist die größte Lobbyorganisation der Hanfbewegung in Deutschland. Das Hauptziel des DHV ist die Legalisierung von Hanfprodukten als Genussmittel unter verbraucherfreundlichen Bedingungen.

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