BGH-Urteil zu offenem WLAN sorgt für Rechtssicherheit

TRD/CID) Die Zeit der Rechtsunsicherheit ist vorbei. Gastronomen, die offenes WLAN anbieten, müssen nicht haften, wenn Gäste das Internet für Rechtsverstöße nutzen. Der Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat jetzt entschieden, dass der WLAN-Anbieter nicht haften muss, wenn Dritte über seinen Internetanschluss das Urheberrecht verletzen. Mit seinem Urteil bestätigte der BGH die Neufassung des Telemediengesetzes (TMG) … BGH-Urteil zu offenem WLAN sorgt für Rechtssicherheit weiterlesen