• 25. April 2024 16:02

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Foto: HELLA/TRD Pressedienst

(TRD/WID)  Jeder vierte Arbeitnehmer und jeder fünfte Angestellte fällt vor Erreichen des Rentenalters arbeitstechnisch aus. Oft resultiert die Unfähigkeit, den erlernten Beruf weiterhin auszuüben, nicht aus den Folgen eines Unfalles. Vielmehr sind eine Krankheit oder psychische Probleme der Grund für das vorzeitige Ausscheiden aus dem erlernten Beruf. Jeder Vierte wird beispielsweise berufsunfähig, weil Wirbelsäule und Gelenke nicht mehr mitspielen. Offensichtlich ist nur Wenigen das Risiko bewusst, durch die Berufsunfähigkeit zum Sozialfall zu werden, denn nach Auskunft von Experten einer Rechtschutzversicherung sind nur rund 20 Prozent der Berufstätigen richtig abgesichert.

Ob nun beim Brandloch im neuen Ledersessel oder der Diebstahl des Handys – die meisten Menschen sind gegen alle denkbaren Eventualitäten abgesichert, so lange es sich um Hausrat oder das geliebte Status-Accessoire handelt. Wenn es jedoch um die berufliche Zukunft geht, sind die Deutschen nicht so vernünftig. Dabei kann das Aus im Job aus gesundheitlichen Gründen dramatische finanzielle Auswirkungen haben. Freiberufler und Selbständige haben dabei oft die geringsten Ansprüche auf Zahlung einer Rente bei Berufsunfähigkeit, da sie häufig nur Mindestbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Doch auch Arbeitnehmer, die nach dem 1.1.1961 geboren wurden, haben schlechte Karten: Sie bekommen keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern nur noch die niedrigere Erwerbsminderungsrente. Doch damit nicht genug: Nur wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, bekommt den vollen Betrag. Wer ein höheres so genanntes „Restleistungsvermögen“ hat, also noch drei Stunden, aber auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten, hat nur Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Und wem mindestens sechs Stunden zugemutet werden können, bekommt keinen Cent. Bei der Bewertung der Arbeitsfähigkeit spielen erlernter Beruf und Qualifikation keine Rolle: So müsste beispielsweise ein Arzt, der nicht mehr operieren kann oder ein Fliesenleger, der nicht mehr knien kann, stundenweise auch im Call-Center oder in der Kantine arbeiten.

Es ist auch davor zu warnen, sich allzu sicher zu fühlen, wenn man Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente hat – man wird davon nur schlechter leben können: Betroffene bekommen nämlich maximal circa 40 Prozent ihres bisherigen Bruttogehalts. Um also den bisherigen Lebensstil einigermaßen beibehalten zu können, wird im Ernstfall eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwei Arten von Versicherung: Während die Zusatzversicherung im Rahmen einer Risiko-, Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung abgeschlossen wird, stellt die eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung ein regelmäßiges monatliches Einkommen sicher, auch wenn eine solide Altersversorgung schon vorhanden ist.

Wer sich früh versichert und kerngesund ist, zahlt niedrige monatliche Beiträge. Auch ungefährlich eingestufte Berufe wie zum Beispiel Zahnarzt oder Steuerberater werden oft entsprechend günstig versichert. Tiefer in die Tasche greifen müssen dagegen in der Regel berufliche Späteinsteiger und Arbeitnehmer in körperlich anspruchsvollen Berufen wie beispielsweise Krankenschwestern oder Fliesenleger. Doch Achtung: Wer bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung schummelt und Vorerkrankungen, welche die Police teurer machen können, verheimlicht, riskiert den späteren Versicherungsschutz. Und meist sehen die Versicherer genau hin.

Von TRD Pressedienst

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