(TRD/MID) Fahrräder stellen für Diebe ein attraktives Ziel dar. Sie lassen sich schnell aufbrechen, und die Flucht ist meistens ebenso rasch und problemlos. Laut einer aktuellen Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden letztes Jahr in Deutschland über 292.000 Fahrräder gestohlen. Diese Zahl bezieht sich auf die bei der Polizei gemeldeten Fälle, wobei die tatsächliche Anzahl vermutlich viel höher ist. Es ist daher vorteilhaft, sein Fahrrad versichert zu haben.
Über die Hälfte der gestohlenen Fahrräder waren versichert, mit insgesamt etwa 160.000 Fällen, so der GDV. Der Gesamtschaden belief sich auf rund 100 Millionen Euro. Im Durchschnitt zahlten die Versicherer für jedes gestohlene Fahrrad 630 Euro – ein Rekordhoch. Im Jahr 2017 betrug die durchschnittliche Schadenssumme noch 570 Euro. Dies liegt vor allem daran, dass die Menschen zunehmend mehr in ihre Fahrräder investieren.
Und was viel kostet und schnell geklaut werden kann, sollte gut versichert werden. Zwei Möglichkeiten gibt es: Eine spezielle Fahrradversicherung und die Absicherung über eine Hausratversicherung. Letztere schließt oft auch ein Fahrrad mit ein. Allerdings ist der Diebstahl nur dann versichert, wenn das Rad aus der Wohnung oder dem zugehörigen, abgeschlossenen Keller entwendet wurde. Soll das Rad beim Einkauf, in der Schule, am Arbeitsplatz oder generell unterwegs gegen Diebstahl versichert sein, muss man meist noch einen Zusatzbaustein in seine Hausratversicherung mit einschließen.
Eine Fahrradversicherung, die unabhängig von einer Hausratversicherung abgeschlossen wurde, bezieht sich in der Regel hauptsächlich auf den Diebstahl des versicherten Objekts, eher weniger auf Schäden. Wird das betreffende Rad entwendet, muss der Besitzer seinem Versicherer nachweisen, dass es ausreichend geschützt, sprich abgeschlossen war. Unumgänglich ist in jedem Fall die Anzeige des Diebstahls bei der Polizei. Sinnvoll ist eine solche Fahrradversicherung für Radler, die ein höherwertiges Zweirad ihr Eigen nennen und dies öfter an öffentlichen Plätzen abstellen, sowie für E-Bikes und Pedelecs, die nicht Kfz-versicherungspflichtig sind. Erstverbreitung: 23.09.2019
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