Bei Dienstwagenfahrten schaut das Finanzamt genau hin
(TRD/MID) Wer einen Dienstwagen fährt und auch privat nutzen darf, muss dies als geldwerten Vorteil versteuern. Je nach Berechnungsart ist dabei eine lückenlose Dokumentation der privaten Fahrten sowie der Fahrten zur Arbeit erforderlich. Und in bestimmten Fällen schaut das Finanzamt genau hin. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert die Details. Immer zum Jahresbeginn … Bei Dienstwagenfahrten schaut das Finanzamt genau hin weiterlesen
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