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Alltag im Straßenverkehr: Über Blitzer-Fotos und Erste Hilfe

Radarmessgerät

Beim Blitzer kommt es immer darauf an, wer ihn bedient - Privatpersonen sind laut Urteil unzulässig. © Pixaline / pixabay.com

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Kontrolle von Blitzer-Fotos kann sich lohnen

(TRD/MID) Es kann sich lohnen, wenn man sich sein Blitzer-Foto genauer anschaut. Denn alleine das Foto und das Kennzeichen reichen für eine Verurteilung nicht aus. Die Datenzeile im Foto, aus der sich unter anderem die gefahrene Geschwindigkeit ergibt, muss lesbar sein. Wie ein Urteil des Amtsgericht Dortmund zeigt, ist der Betroffene freizusprechen, sollte das nicht der Fall sein.

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Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, statt erlaubter 50 Kilometer pro Stunde innerorts 74 km/h gefahren zu sein. Der Mann bestätigte, dort gefahren zu sein. Aus dem Blitzer-Foto ergab sich auch das Kennzeichen seines Autos.

Das Gericht sprach den Betroffenen trotzdem frei, weil die Datenzeile des Messfotos nicht „urkundsbeweislich“ verlesen werden konnte. Das Gericht identifizierte lediglich nicht lesbare Zeichen, „die offensichtlich Teile von Buchstaben wiedergeben.“ Das reiche aber nicht, um den Betroffenen zu überführen. Er wurde freigesprochen. Es kann sich nach Auskunft der DAV-Verkehrsrechtsanwälte also lohnen, sich das Blitzer-Foto genau anzuschauen.

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Erste Hilfe: Mehr als eine moralische Pflicht

(TRD/MID) Eine wichtige Regel bei der Ersten Hilfe ist ebenso simpel wie effektiv. Egal, wie gut oder schlecht es um das Wissen bestellt oder wie groß die Unsicherheit ist: Der größte Fehler ist, gar nicht erst zu helfen. Die Experten einer Rechtsschutzversicherung nehmen den internationalen Tag der Ersten Hilfe zum Anlass, auf die wichtigsten Regeln hinzuweisen.

In Deutschland ist Erste Hilfe nicht nur eine moralische Pflicht, sondern vor allem eine rechtliche. Wer es unterlässt, im Notfall oder bei Gefahr Hilfe zu leisten, macht sich strafbar und riskiert sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe (§ 323 c Strafgesetzbuch). Allerdings raten die Experten, dabei stets auf die eigene Sicherheit zu achten. Bei einem Verkehrsunfall bedeutet das beispielsweise, eine Warnweste anzulegen, den Warnblinker einzuschalten und sich hinter der Leitplanke zum Unfallort zu bewegen. Um Folgeunfälle zu vermeiden, sollte man sich als nächstes um die Absicherung des Unfallortes kümmern und ein Warndreieck am Straßenrand aufstellen. Bis der Rettungswagen am Unfallort eintrifft – durchschnittlich ist er in acht Minuten da – können Helfer auch telefonische Unterstützung beim Notruf bekommen.

Ist das Opfer bewusstlos, gehört die Herzdruckmassage zu den wichtigsten Schritten der Ersthilfe. Dabei liegen beide Hände übereinander auf dem Brustkorb, der 100 bis 120 Mal pro Minute mit ausgestreckten Armen kräftig gedrückt wird, so dass er sich fünf bis sechs Zentimeter senkt. Nach jedem Druckstoß muss der Brustkorb wieder vollständig entlastet werden. Auf eine Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung sollte in Zeiten von Corona dagegen verzichtet werden. Die Herzdruckmassage sollte man durchführen, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Autobahnstau
Bis der Rettungswagen am Unfallort eintrifft, vergehen durchschnittlich ca. acht Minuten. Photo by Pixabay on Pexels.com

Einen Defibrillator sollte man nur nutzen, wenn er in greifbarer Nähe ist oder ein Mithelfer ihn holen kann. Eine schrittweise Bedienungsanleitung für den Defibrillator findet sich im Gerät. Auf keinen Fall sollte man laut Experten die Herzdruckmassage unterbrechen.

Wenn Bewusstlose noch atmen, legt man sie nach Auskunft der Experten in die stabile Seitenlage. Dazu greift man den Arm des Opfers, der näher beim Ersthelfer liegt, und legt ihn im rechten Winkel nach oben. Der andere Arm wird vor der Brust gekreuzt mit dem Handrücken an der Wange. Als nächstes zieht man das abgewandte Bein am Knie nach oben und rollt den Körper am angewinkelten Bein zu sich. Das Bein wird im rechten Winkel zur Hüfte auf dem Boden abgelegt. Am Ende wird der Kopf in Position gebracht, in dem man ihn leicht nach hinten überstreckt – hier gibt die zuvor an der Wange abgelegte Hand den wichtigen Halt – und den Mund leicht öffnet. Das Gesicht zeigt nach unten Richtung Boden.

Steht das Opfer unter Schock, raten die Experten zur Schocklagerung. Dazu wird die Person flach auf den Rücken gelegt und zugedeckt. Die Beine werden hochgelagert. Auch während der Schocklage sollte immer die Atmung überprüft werden. Um Panik beim Opfer zu vermeiden, raten die Experten, mit dem Opfer zu sprechen und es – je nach Zustand – zu informieren, was geschieht. Gleichzeitig sollte man dafür sorgen, dass der Verletzte möglichst ungestört vor schaulustigen Zuschauern bleibt. Auch leichte Berührungen an Hand oder Schulter können helfen, das Opfer zu beruhigen.

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