• 19. April 2024 8:42

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Mädchen bei VW-BewerbungDie Bewerbungsphase für Ausbildungsplätze beim VW-Konzern laufen noch bis Ende Oktober. © VW TRD News.

Wenn Lehrer hart durchgreifen

(TRD/WID) Strafen, die Lehrer verhängen, müssen verhältnismäßig sein. Sie dürfen Schüler vom Unterricht ausschließen, und das sogar für mehrere Tage. „Das ist aber nur möglich, wenn das Kind oder der Jugendliche sich ein schweres oder wiederholtes Fehlverhalten hat zuschulden kommen lassen“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de.

Als schweres Fehlverhalten gelte es zum Beispiel, wenn ein Kind seine Mitschüler wiederholt schlägt. Lehrer dürfen ein Kind auch nachsitzen lassen. Allerdings sollten sie den Schüler nicht länger als zwei Stunden nachsitzen lassen oder in eine andere Klasse schicken. Auch eine Ordnungsmaßnahme wie einen Schulverweis können Schulen und Lehrer gegen einen störenden Schüler verhängen. „Doch wie das Nachsitzenlassen oder der Ausschluss vom Unterricht muss der Schulverweis des Kindes gerechtfertigt und seinem Vergehen angemessen sein“, sagt der Sprecher des Rechtsportals.

Auf die Umstände kommt es auch bei der Frage an, ob Lehrer ihren Schülern verbieten dürfen, in der Pause das Schulgelände zu verlassen. „Gerechtfertigt kann das sein, wenn die Schule zum Beispiel an einer stark befahrenen Straßen liegt“, erklärt Rechtsanwalt Walentowski.

Immer wieder wird auch diskutiert, ob Lehrer ihren Schülern ihre Handys wegnehmen dürfen. Ein generelles Verbot von Smartphones in der Schule ist in keinem Bundesland vorgesehen. Smartphones im Unterricht zu benutzen, ist in den meisten Fällen aber verboten.

Ifo-Institut plädiert für sinkende Renten
(TRD/WID) In die Rentendiskussion hat sich einmal mehr das Arbeitgebernahe Ifo-Institut eingeschaltet. Ifo-Chef Clemens Fuest spricht sich dabei für längere Lebensarbeitszeit und sinkendes Rentenniveau. Doch nicht alle Experten teilen diese Meinung.

Fuest sagt der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Die Schwierigkeit besteht darin, dass jeder gern Geld verteilt, aber niemand gern darüber redet, wer die Zeche zahlen muss. Hier ist Offenheit wichtig.“ Der Ökonom verlangt, bei jedem Vorschlag zur Ausweitung der Rentenleistungen die Maßnahmen zur Finanzierung gleich mitzuliefern. „Das würde die Qualität der rentenpolitischen Debatte erheblich verbessern“, erklärt er mit Blick auf Forderungen von SPD-Politikern, das Rentenniveau nicht nur bis 2025, sondern bis zum Jahr 2040 bei 48 Prozent zu stabilisieren.

„Die Politik scheint zu vergessen, dass die Bereitschaft künftiger Beitragszahler und Steuerzahler, für die Rente zu zahlen, ihre Grenzen hat“, kritisiert Fuest. Er plädiert zugleich dafür, die Lebensarbeitszeit zu verlängern, und zwar in dem Maß, wie die Lebenserwartung steigt. Das sei unverzichtbar. Der Wissenschaftler sprach sich zudem für ein sinkendes Rentenniveau aus. „Die Renten werden langsamer wachsen müssen als die sonstigen Einkommen, weil die Zahl der Beitragszahler pro Rentner drastisch sinkt.“ Es sei deshalb wichtig, mehr privat vorzusorgen, betonte Fuest. Zudem müsse die Zahl der Beitragszahler möglichst hoch gehalten werden. „Da geht es um die schulische und berufliche Bildung, um die Zuwanderung von Fachkräften und die Anreize zur Erwerbstätigkeit.“

Grundrente nach 33 Beitragsjahren im Übergangsbereich

Die Ansicht des Ifo-Instituts ist nicht ganz neu. Und es gibt seitens anderer Experten gegenteilige Auffassungen: Eine starke gesetzliche Altersrente sei möglich, sagt das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Als Gegenbeispiel führen die Ökonomen das Rentensystem in Österreich an:

Während deutsche Männer, die 2016 in Rente gingen, monatlich im Schnitt mit 1.008 Euro vor Steuern auskommen müssen, hätten beispielsweise Österreicher 1.899 Euro zur Verfügung. Bei manchen konservativen Ökonomen erweckte das Argwohn; sie würden an der Nachhaltigkeit des österreichischen Systems zweifeln. WSI-Forscher Florian Blank und Rudolf Zwiener vom IMK kommen in einer Analyse, die sie gemeinsam mit Camille Logeay von der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft sowie Erik Türk und Josef Wöss von der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien veröffentlicht haben, zu dem Ergebnis, dass solche Zweifel unbegründet seien.

In Österreich sind Selbstständige und Beamte sukzessive in die Rentenversicherung einbezogen worden. Der Beitragssatz liegt seit 1988 unverändert bei 22,8 Prozent, wobei die Arbeitgeber für 12,55 Prozent aufkommen, die Arbeitnehmer für 10,25 Prozent. Auf Grundlage dieser breiten Finanzierungsbasis seien die vergleichsweise hohen Leistungen möglich, sagen die Experten.

Dass die Kosten langfristig aus dem Ruder zu laufen drohen, halten die Wissenschaftler für unwahrscheinlich. Sie verweisen auf Berechnungen der Europäischen Kommission, denen zufolge die Ausgaben für Renten und Pensionen von 13,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2013 auf 14,7 Prozent im Jahr 2040 bzw. 14,4 Prozent im Jahr 2060 und damit „äußerst moderat“ steigen werden. Die Europäische Kommission bewertet diese Entwicklung als „weitgehend stabil“.

Seit Jahren wird die Debatte rund um die Rente sehr kontrovers geführt. Und es zeichnet sich weiterhin ab, dass die Institute, die Arbeitgebern nahe stehen für sinkende gesetzliche Renten und Privatisierung der Altersvorsorge plädieren, während Arbeitnehmerfreundliche Forscher die wachsende soziale Ungleichheit als Hauptursache des Renten-Problems betrachten.

Alleinerziehende Mütter sind vielfach ohne Job und armutsgefährdet

Die Stimmung am Arbeitsmarkt ist hervorragend
(TRD/WID)  Arbeitgeber in Deutschland setzen auf neues Personal. Etwa jeder siebte will in den nächsten drei Monaten Mitarbeiter einstellen. Das geht aus dem Arbeitsmarktbarometer des Personaldienstleisters ManpowerGroup hervor.

Im Vergleich zum Vorquartal stieg die Einstellungsbereitschaft um einen Prozentpunkt, zum vierten Quartal im Vorjahr ergibt sich ein Anstieg um vier Prozentpunkte. „Die Stimmung am Arbeitsmarkt ist hervorragend, voreilige Meldungen über eine Abschwächung der Konjunktur haben sich nicht bestätigt. Daher wird auch zum Ende des Jahres in deutschen Unternehmen wieder verstärkt eingestellt“, sagt Herwarth Brune, Vorsitzender der Geschäftsführung der ManpowerGroup Deutschland.

Die größte Einstellungsbereitschaft findet sich in der Baubranche. 17 Prozent wollen hier einstellen, gefolgt von 16 Prozent in der Finanzbranche.

Teilzeit-Arbeit ist oft Frauensache
(TRD/WID) Teilzeit ist immer noch Frauensache. Das geht aus einer Untersuchung des Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der berufstätigen Eltern hervor.
Demnach waren 2017 insgesamt 69 Prozent der erwerbstätigen Mütter mit minderjährigen Kindern in Deutschland in Teilzeit tätig, allerdings nur sechs Prozent der erwerbstätigen Väter. Die Familienform der Elternteile spielt dabei eine entscheidende Rolle. Denn der Anteil bei alleinerziehenden Müttern lag bei 58 Prozent. Leben Mütter in einer Partnerschaft, sind sie wesentlich häufiger teilzeitbeschäftigt, nämlich zu 71 Prozent. Im Vergleich dazu waren alleinerziehende Väter zu zwölf Prozent in Teilzeit tätig, in einer Partnerschaft lebende Väter zu sechs Prozent.

Auffällig ist auch das geografische Gefälle. Im Osten der Republik waren 2017 49 Prozent der Mütter mit minderjährigen Kindern in Teilzeit tätig, im Westen waren es 74 Prozent. Mütter in einer Partnerschaft arbeiteten im Westen zu 76 Prozent in Teilzeit, alleinerziehende Mütter wählten dieses Arbeitszeitmodell zu 61 Prozent. Im Osten arbeiteten Mütter, ob nun in einer Partnerschaft lebend oder als Alleinerziehende, zu 49 Prozent in Teilzeit. Bei Vätern in Ost (acht Prozent) und West (sechs Prozent) gibt es kaum Unterschiede, was die Teilzeitquoten betrifft.

GlücklichePaare
In Deutschland soll es  wieder mehr glückliche Ehepaare geben.© pixabay.com/TRD Wirtschaft und Soziales

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, für den jährlich ein Prozent der Haushalte befragt wird. Hierbei werden ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen einbezogen. Über den Haushalt hinaus bestehende familiäre Bindungen werden dabei nicht betrachtet. Teilzeitquoten werden für Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren nach dem Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit betrachtet, bei der Mütter und Väter in Mutterschutz beziehungsweise Elternzeit zu den Nichterwerbstätigen gezählt werden.

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