• 24. April 2024 19:56

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Man kann nicht nur das eingesetzte Kapital verlieren; auch das Finanzamt meldet sich. Scheingewinne sind nämlich grundsätzlich steuerpflichtig. Photo by Canva Studio on Pexels.comMan kann nicht nur das eingesetzte Kapital verlieren; auch das Finanzamt meldet sich. Scheingewinne sind nämlich grundsätzlich steuerpflichtig. Photo by Canva Studio on Pexels.com / TRD Press

(TRD/BNP) Zu schön, um wahr zu sein. Man investiert eine gewisse Summe; die man quasi  demjenigen schenkt, der einen geworben hat. Im nächsten Schritt überzeugt man Freunde und Bekannte von der genialen Idee. So hat man schnell in der Theorie seine eingezahlte Summe  vervielfacht. Dumm nur: Wenn solche Schneeballsysteme mit wenigen Gewinnern und vielen Betrogenen kollabieren.

Schenkkreise und Herzkreise: Sittenwidrig und illegal!

Oft haben sie einen esoterischen Anstrich oder sind als Freundschaftskreis getarnt und werden laut einer Rechtsschutzversicherung  in immer neuen Varianten angeboten: Schenk- und Herzkreise versprechen größte Gewinnausschüttungen in kürzester Zeit. Sie werden etwa im Internet angeboten oder per E-Mail beworben. Die meisten der gutgläubigen Mitspieler sehen aber ihr Geld nicht wieder!

Nur die Organisatoren gewinnen immer. Doch wer solche Schneeballsysteme initiiert oder aktiv unterstützt, kann sich strafbar machen. § 16 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht für eine strafbare Werbung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Woran erkennt man illegale Schneeballsysteme
Hohe Renditen in kurzer Zeit!

Geniale Geschäftsideen, die sich kurz und bündig erklären lassen. Warum macht es dann nicht jeder?

Teilnehmer sollen möglichst viele neue Teilnehmer anwerben. Geniale Anlagetipps würde man doch eher für sich behalten!

Sie können nicht erkennen, in welchem Stadium sich ein Schenkkreis gerade befindet. Sind die Chancen, zu den „Gewinnern“ zu gehören, überhaupt real? Oder sollen Sie nur die Gewinne für die früheren Teilnehmer erbringen?

Hohe Provisionen für die Initiatoren, die häufig verschleiert werden.
MLM: Die legale Variante

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Herz- oder Schenkkreise sind meist illegal und es gibt auch Grauzonen./>Photo by stock.adobe.com/TRD Media

(MLM) ist eine besondere Vertriebsform, die auch als Network-Marketing (NM) bezeichnet wird. Einsteiger investieren in ein Starterpaket. Das können je nach Branche die zu verkaufenden Produkte oder – im Falle von Dienstleistungen oder im Finanzbereich – Produkt- und Verkaufsschulungen sein. Neben dem Verkauf der Produkte werden die Kunden dann angeworben, die Produkte ihrerseits zu verkaufen. Stimmt der Kunde zu und erwirbt ebenfalls das Startpaket, hat der Anwerber einen Partner. Er verdient dann nicht nur durch seine eigenen Verkäufe, sondern auch durch die Verkäufe des Partners. Im Gegensatz zu Schneeballsystemen geht es hier also tatsächlich um den Vertrieb von werthaltigen Produkten oder Dienstleistungen. Deshalb ist MLM auch legal.

Der Fall Dexcar
Herz- oder Schenkkreise sind zwar meist illegal, aber es gibt auch Grauzonen. Im Fall der Mietwagenfirma Dexcar könnte hinter dem Geschäftsprinzip ein sittenwidriges Schneeballsystem stecken. Denn wer nach zwei Jahren für 24 Monate einen kostenlosen Mietwagen inklusive Kfz-Steuer, Wartung, Versicherung und Reifenwechsel haben wollte, musste je nach Modell zunächst eine Gebühr zwischen 547 Euro und 1.950 Euro an das Unternehmen überweisen. Und wer beispielsweise die zweijährige Wartezeit für den versprochenen Neuwagen verkürzen wollte, musste weitere Dexcar-Kunden werben.

Gewinne aus Schneeballsystemen sind steuerpflichtig/
Noch eine Falle wartet auf Teilnehmer von Schenkkreis & Co.: Wer frühe Gewinne direkt wieder in das System investiert, macht möglicherweise einen großen Fehler. Denn er kann nicht nur das eingesetzte Kapital verlieren; auch das Finanzamt meldet sich. Scheingewinne sind nämlich grundsätzlich steuerpflichtig. Das hat der Bundesfinanzhof 2014 entschieden (Az.: VIII R 25/12). Wer die ausgewiesenen Renditen aus einem Schneeballsystem nicht dem Finanzamt meldet, muss im schlimmsten Fall mit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen des Verdachts auf Steuerbetrug rechnen.

Charles Ponzi gilt gemeinhin als Erfinder des Schneeballsystems. Der Legende nach hat er mit zwei Dollar seine Karriere begonnen und mit Geldanlagen, die er seinen Kunden vermittelte, ein Vermögen mit einem heutigen Geldwert von 150 Mio. Dollar angehäuft. Seine Kunden warten bis heute auf eine Rückerstattung ihrer verlorenen Vermögenswerte.

Schenkkreise vor Gericht: Rückerstattung möglich?
In den vergangenen Jahren haben deutsche Gerichte in mehreren Fällen Klagen gegen Schenkkreise stattgegeben, so dass übervorteilte Teilnehmer auf eine Rückerstattung hoffen können. In einem beispielhaften Fall ging es um einen Schenkkreis, bei dem sich nach ein paar Runden keine neuen Teilnehmer mehr fanden, die einzahlen wollten.

Die aktiven Mitglieder blieben ohne Gewinn auf ihrem gezahlten Einsatz sitzen. In diesem Fall waren es 2.500 Euro! Diese Summe musste der Veranstalter des Schenkkreises daher als ungerechtfertigte Bereicherung zurückzahlen (§ 817 BGB). Denn die Zahlung des Geldes war sittenwidrig und damit laut § 138 BGB nichtig. Zwar verstoßen auch die Teilnehmer solcher Schenkkreise gegen die guten Sitten. Darauf kann sich der Veranstalter jedoch laut Landgericht Oldenburg nicht berufen. Denn wäre das möglich, könnten Veranstalter solcher Systeme die sittenwidrig erlangten Gelder behalten und würden so geradezu zum Weitermachen eingeladen (Az.: 2 S 127/08).

Quelle: Youtube

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