(TRD/MID) Ein schönes Beispiel dafür, warum deutsche Gerichte überlastet sind: Nachdem ein Hauseigentümer einer Mieterin den Platz rechts neben der Haustür als Rollator-Abstellplatz verweigerte, zog diese vor Gericht. Der Fall: Laut Vermieter versperre die Gehhilfe rechts neben der Türe den Weg zum Keller. Die Frau sollte das Gerät laut der Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen in einem weiter entfernten Schuppen unterbringen oder es in jedem Einzelfalle in die Wohnung tragen lassen. Das lehnte sie ab. Zu Recht, fanden die Richter und hatten gleich eine Alternative parat, auf die die Parteien auch gut ohne Justitia hätten kommen können: Stellt die Gehhilfe auf die linke Seite der Tür, wenn sie rechts stört. (Amtsgericht Recklinghausen, Aktenzeichen 56 C 98/13)
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