• 19. April 2024 16:31

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Ein Eigenheim ist der Traum vieler Familien. Doch vor dem Einzug in die eigenen vier Wände sind einige Probleme zu meistern. © Sonnenhaus-Institut/Petra Höglmeier./TRD Bauen und Wohnen

Hausbau

(TRD/WIID) Der Traum vom Eigenheim geht nicht immer ohne Probleme in Erfüllung. Ganz oben auf der Liste der Ärgernisse steht der Streit mit dem Bauträger. Probleme mit der Baugenehmigung sorgen ebenfalls oft für Unmut. Alarmierend ist die Tatsache, dass jedes 20. Haus, das innerhalb der vergangenen fünf Jahre gebaut wurde, nach wie vor erhebliche Mängel aufweist. Das sind Ergebnisse einer Umfrage des Bauherren-Beraters Almondia.

„Der Bau eines Hauses ist ein komplexes und vielschichtiges Unterfangen. Auch wenn das neue Bauvertragsrecht ein Schritt in die richtige Richtung ist, so kann es noch immer zu unschönen Überraschungen kommen. Auf den Rat von unabhängigen Experten sollten Bauherren daher nicht verzichten“, so das Fazit von Dr. Gordian Rättich, Geschäftsführer des Bauherren-Beraters.

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Das neue Bauvertragsrecht gilt seit dem 1. Januar 2018. Ein Kernpunkt ist die Baubeschreibung. Sie enthält die Details des zu errichtenden Gebäudes. In vielen Fällen war sie bisher schwammig formuliert und bot damit Stoff für Konflikte. Nun muss die Baubeschreibung klar und im Detail definieren, welche Leistungen enthalten sind. Die Gefahr, dass ein Haus komplett von der Planung abweicht, wie es acht Prozent der befragten Bauherren erleben mussten, sollte damit ausgeschlossen sein.

Aber Baumängel wird das neue Gesetz nicht ausschließen können, meinen Experten. 61 Prozent der befragten Bauinteressenten berichten von einschlägigen Erfahrungen im Freundes- und Familienkreis. „In diesem Fall ist es entscheidend, die Mängel rechtzeitig zu erkennen und zu beanstanden. Denn wenn die Wand verputzt ist, lässt sich nicht mehr erkennen, ob die Elektrik ordentlich verlegt wurde“, so Dr. Gordian Rättich. Er empfiehlt daher einen regelmäßigen Baustellenbesuch in Begleitung von Experten.

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