• 25. April 2024 9:14

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TRD Bauen und WohnenDie Pflicht, einen aktuellen Energieausweis vorzulegen, gilt für Hauseigentümer, die ihr Haus in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. © pexels / pixabay.com / TRD Bauen und Wohnen

Streit um Rauchmelder
(TRD/WID) Rauchmelder sind eine sinnvolle Sache. Im Ernstfall können sie Leben retten. Doch wenn es um eine einheitliche Regelung für diese kleinen Dinger geht, ist in Deutschland immer noch Feuer unterm Dach.

Auch wenn sich einzelne Wohnungseigentümer bereits Rauchmelder angeschafft haben, können sie nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS von der Gemeinschaft dazu verpflichtet werden, sich an einem einheitlichen System zu beteiligen. (Amtsgericht München, Aktenzeichen 482 C 13922/16)

Der Fall: Der Eigentümer einer Drei-Zimmer-Wohnung, die zu dem Zeitpunkt nicht von ihm genutzt wurde, war gar nicht begeistert von einem Beschluss der WG. Demzufolge wurde ein Fachbetrieb mit Beschaffung, Wartung und Prüfung der Rauchmelder beauftragt und die Kosten sollten anteilig auf die Mitglieder der Gemeinschaft umgelegt werden. Der Betroffene verwies darauf, selbst bereits Rauchmelder installiert zu haben. Seine Interessen hätten berücksichtigt werden müssen.

https://trd-pressedienst.com/wissenswertes-ueber-rauchmelder/

Das Urteil: Die Sondereigentumsrechte des Eigentümers seien gar nicht verletzt worden, entschied das Amtsgericht, denn die Rauchmelder stünden im Gemeinschaftseigentum. Deswegen könne die WG diese Angelegenheit an sich ziehen, selbst wenn das mit gewissen Nachteilen für eines ihrer Mitglieder verbunden sei. Eine Einheitlichkeit in diesem Bereich führe zu einer größeren Sicherheit für das gesamte Objekt und sei deswegen nicht zu beanstanden.

Klimaschonend tanken: „Grünes Heizöl“ im Einsatz

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Wird ein Gebäude energieeffizient gemacht, bietet die KfW günstigste Kredite zur Baufinanzierung. © HansLinde / pixabay.com/TRD Bauen und Wohnen

Wenn Miete Luxus ist

(TRD/WID) Vor allem in den Großstädten können sich immer weniger Menschen die Mieten leisten. Trotz der sogenannten „Mietpreisbremse“ zeigt die Kurve stetig nach oben. Doch aufgepasst: Mieter müssen nicht jede Mieterhöhung hinnehmen, die der Vermieter ihnen präsentiert, beispielsweise nach einer Modernisierung.

Dabei muss man nach Ansicht von Experten unterscheiden, ob die baulichen Maßnahmen nötig waren, den Wohnwert verbessern oder einfach nur übertriebener Luxus sind. Handelt es sich bei der Modernisierung beispielsweise um einen Fitnessraum oder schmückt der Vermieter die Dachterrasse des Hauses mit einem Pool, handelt es sich eindeutig um eine Luxus-Sanierung, an deren Kosten sich Mieter nicht beteiligten müssen.

Geht es aber um einen Fahrstuhl, der in ein mehrstöckiges Haus eingebaut wird, darf der Vermieter einen Teil der Kosten auch auf die Mieter umlegen. Denn durch den Fahrstuhl entsteht ein Gebrauchsvorteil und der Wohnwert wird verbessert. Dies ist nicht nur relevant für die bereits dort Wohnenden, sondern ist auch für Wohnungssuchende ein Argument (Amtsgericht Brandenburg, Az.: 31 C 298/17).

https://trd-pressedienst.com/die-moderne-platz-sparende-oel-heizung-bietet-eine-vielzahl-an-gestaltungsmoeglichkeiten/

Fünf Gründe für das Heizen mit Holz
(TRD/WID) Die drei klassischen erneuerbaren Energien sind Sonnenkraft, Windkraft und Wasserkraft, doch der nachwachsende Rohstoff Holz ist auch ein bedeutender Energielieferant und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Hier stellt sich die Frage: „Welche Gründe gibt es, warum das Heizen mit Holz gut ist?“ Laut dem HIK Industrieverband Haus-, Heiz Küchentechnik e.V. und der EFA – Europäische Feuerstätte Arbeitsgemeinschaft e.V. sind die Wind- und Sonnenenergie für die erneuerbare Stromerzeugung wichtig. Im Gegenzug beherrscht das Holz den Wärmemarkt und ersetzt fossile Brennstoffe.

Das Brennholz ist Restholz mit viel Energie. Annähernd 17 Millionen Festmeter Holz werden zur Wärmerzeugung freigesetzt, ein Großteil davon bei Abholzungen der Wälder. Rund 70 Milliarden Kilowattstunden Wärmeenergie werden in Deutschland wirksam und erneuerbar durch Holz erzeugt. Der wichtiger erster Grund ist: Das Heizen mit jedem Festmeter Brennholz ersetzt rund 240 Liter Heizöl. Holz ist deshalb laut den Fachverbänden umweltfreundlicher als Heizöl.

Der zweite Grund für das Heizen mit Holz lautet: Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Bei der Verbrennung wird Kohlendioxid (CO2) freigesetzt, aber nur so viel, wie bei einer natürlichen Zersetzung des Waldes. Für Holz gibt es kurze Transportwege zum Verbraucher. Die Verarbeitung stellt einen geringen Herstellungs- und Verarbeitungsaufwand dar. Weniger Energieverbrauch bedeutet weniger Treibhausgase.

Der Holzvorrat nimmt in Deutschland zu. Die letzte Bundeswaldinventur im Mai 2016 zeigte, dass fast ein Drittel der Bundesrepublik mit Wald bewachsen ist. Der Holzvorrat ist in den vergangenen zehn Jahren um sieben Prozent gestiegen. Noch vor Frankreich und Schweden verfügt Deutschland über den größten Waldbestand Europas. Der dritte Grund ist: Deutschland hat mehr Bäume gepflanzt als gefällt.

Der vierte Grund: Brennholz hilft beim Umbau der Wälder weg von Monokulturen (Anbau von nur einer Pflanzenart) hin zu stabilen und artenreichen Mischwäldern. Ganz egal, ob die Waldbesitzer privat, kommunal oder staatlich unterwegs sind, ist der Holzverkauf für sie eine dringende Einnahmequelle zur Umstrukturierung.

Auch ökonomische Aspekte, wie die Verfügbarkeit im eigenen Land stellen eine große Unabhängigkeit und Sicherheit von Arbeitsplätzen in den ländlichen Regionen dar. Der letzte Grund hierfür zeigt eine lückenlose Wertschöpfung in Deutschland. In der Forstwirtschaft sind rund 100.000 Menschen tätig, die einen Umsatz von zwei Millionen Euro erzielen. Dieses Geld bringt die regionale Wirtschaftskraft voran. Daraus ergeben sich laut HIK und EFA die Vorteile von Holz als Wärmequelle gegenüber anderen fossilen Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl.

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