• 25. April 2024 12:51

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Regelmäßiger Check für Brillenträger

(TRD/MP) Brillen- und Kontaktlinsenträger sollten ihre Sehstärke und die Sehhilfen regelmäßig von einem Spezialisten überprüfen lassen. Trägt jemand eine Brille oder Kontaktlinsen, die nicht (mehr) geeignet sind, können sogenannte asthenopische Beschwerden entstehen, wie das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ erklärt.

Das sind Anstrengungsprobleme wie Augenbrennen, Ermüdungserscheinungen, Kopfschmerzen oder auch eine erhöhte Lichtempfindlichkeit. In der aktuellen „Apotheken Umschau“ erläutern zwei Optiker die entscheidenden Unterschiede zwischen Brille und Kontaktlinsen und klären über deren Vor- und Nachteile auf.

 

Brillenträger08
– Brillenträger sollten ihre Sehstärke regelmäßig überprüfen lassen.
© Wort & Bild Verlag – Gesundheitsmeldungen / TRD Wirtschaft und Soziales

 

Sportbrillen 08
Auch Sportbrillen sehen cool aus und schützen unsere Augen.
© bedrck / pixabay.com / TRD Vorsorge und Sicherheit

Überweisung ins Ausland: Vorsicht Kostenfalle

(TRD/WID) Bei Überweisungen ins Ausland zahlen Verbraucher unbemerkt drauf – im Schnitt knapp fünfmal mehr als nötig. Zusätzlich zu den offiziellen Überweisungsgebühren verstecken viele Banken weitere Kosten für die Transaktion in den von ihnen ausgewiesenen Wechselkursen. Je nach Finanzinstitut und Währung unterscheiden sich die anfallenden Kosten jedoch enorm. Dies zeigen Ergebnisse einer Studie des Marktforschungsunternehmens Consumer Intelligence im Auftrag des internationalen Zahlungsanbieters TransferWise.

Für eine internationale Überweisung von 1.000 Euro zahlen die Kunden der analysierten Anbieter durchschnittlich 27,54 Euro – das sind 2,9 Prozent mehr als 2018. Den größten Preisanstieg verzeichnete dabei die Commerzbank: Im Vergleich zum Juli 2018 hat das Finanzinstitut die Kosten für Überweisungen in Fremdwährungen um knapp 29 Prozent angehoben. Die Sparkasse erhöhte ihre Gebühren im gleichen Zeitraum um rund 1,0 Prozent.

Bei den anderen Anbietern sind die Kosten innerhalb eines Jahres gesunken. Die Gebühren der Deutschen Bank gingen um knapp 0,5 Prozent zurück. Bei der Postbank ist die Überweisung von 1.000 Euro rund 5,0 Prozent günstiger geworden.

Mit dem Tretroller in Bus und Bahn

(TRD/MID) Elektrische Tretroller sind vor allem in den Städten eine bequeme Art der Fortbewegung. Ein schöner Nebeneffekt: Es macht Spaß und man steht nicht im Stau. Doch wie sieht es aus, wenn bestimmte Teilabschnitte mit Bus oder Bahn zurückgelegt werden sollen? Wohin dann mit dem E-Scooter?

Die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Tretroller) in Bussen und Bahnen ist grundsätzlich möglich, wenn gewisse Rahmenbedingungen beachtet werden, teilt dazu der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) mit. Anderslautende Meldungen seien schlicht falsch, heißt es.

Der Branchenverband der über 600 ÖPNV- und Eisenbahnunternehmen in Deutschland hat seinen Mitgliedern deshalb unlängst empfohlen, elektrische Tretroller zur Mitnahme in Bussen und Bahnen zuzulassen, wenn sie nicht zu schwer und zusammenklappbar sind. In diesem Fall sind die Tretroller unter Paragraph 11 der Beförderungsbedingungen als „Sache“ zu behandeln und können damit, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, mitgenommen werden.

Größere und nicht zusammenklappbare E-Tretroller, die „fahrradähnliche Maße“ aufweisen, fallen hingegen nicht unter dieser Regelung und müssten unter Umständen in den „Besonderen Beförderungsbedingungen“ unter Fahrradmitnahme geregelt werden, so die Experten.

„E-Tretroller helfen, die sogenannte letzte Meile angenehmer zu gestalten. Das passt sehr gut zu uns: Wir bieten nicht nur eine Fahrt mit U-Bahn, Tram-Bahn, Bus von einer Haltestelle zu anderen an, sondern auch Mobilität von Haustür zu Haustür“, sagt VDV-Präsident Ingo Wortmann. Es gebe Verkehrsunternehmen, die bereits überlegen, Tretroller in ihr Angebotsportfolio zu integrieren.

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